HASTRAST - Rechte Steuern - Springe direkt:

Steuernews

Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Niedersächsisches Finanzgericht gewährt erstmalig Aussetzung der Vollziehung ...mehr

Rückstellung für Weihnachtsgeld und Überstunden

Wichtige Buchungen zum Jahreswechsel ...mehr

Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner

Steuerfrei schenken bei vollem Betriebsausgabenabzug ...mehr

Abfindungsbesteuerung Schweiz

Nach Bundesfinanzhof-Rechtsprechung sind Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. ...mehr

Aufbewahrungsfristen

Was zum 31.12.2015 vernichtet werden kann ...mehr

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

In der Einkommensteuer gilt das Zufluss-Abflussprinzip ...mehr

Depotübergreifende Verlustverrechnung

Nicht selten unterhalten Kapitalanleger Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken. ...mehr

Neue Sozialversicherungsbeitrags-Bemessungsgrenzen 2016

Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2016 monatlich € 2.905,00 pro Monat. ...mehr

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Umsatzsteuer Tastatur Finger

Zufluss-/Abflussprinzip

In der Einkommensteuer gilt das Zufluss-Abflussprinzip. Das heißt, Zahlungen gelten am Tag der Vereinnahmung als zugeflossen, Ausgaben am Tag der Zahlung als abgeflossen. Um den Jahreswechsel ist eine Ausnahmeregelung zu beachten. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die bei dem Steuerpflichtigen kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr geleistet. Als kurze Zeit gilt eine Frist von 10 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die Zahlungen fällig und geleistet worden sein. Fälligkeit und Abfluss müssen kumulativ vorliegen.

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Die Umsatzsteuer für den Monat Dezember 2015 ist am 11.1.2016 fällig. Die Frage, ob die Zahlung noch für 2015 zu buchen ist, hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen verneint (Verfügung vom 18.5.2015, Kurzinfo ESt 9/2014). Begründung: Der Fälligkeitszeitpunkt liegt außerhalb des 10-Tage-Zeitraums.

Verlängerung des Zeitraums

Eine Verlängerung des 10-Tage-Zeitraums zur Anwendung der Ausnahmeregelung kommt nach Auffassung der Oberfinanzdirektion nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer-Vorauszahlung auf den nächstfolgenden Werktag und damit auf einen außerhalb des 10-Tage-Zeitraums liegenden Fälligkeitstag verschiebt, wie das für den 11.1.2016 der Fall ist.

Stand: 26. November 2015

Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.

Ausgabe:

Anschrift

Schlossstraße 60
92681 Erbendorf
Tel. +49 9682 9201-0
Fax +49 9682 9201-32
E-Mail

hCards

Logo von HASTRAST - Rechte Steuern
HASTRAST - Rechte Steuern, work: Schlossstraße 60, 92681 Erbendorf, Deutschland, work: +49 9682 9201-0, fax: +49 9682 9201-32
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20