HASTRAST - Rechte Steuern - Springe direkt:

Steuernews

Solidaritätszuschlag möglicherweise verfassungswidrig

Niedersächsisches Finanzgericht ruft Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an. ...mehr

Neues BFH-Urteil ermöglicht gezielte Nutzung von Spekulationsverlusten

Kein Gestaltungsmissbrauch beim Kauf und zeitgleichem Rückkauf von Wertpapieren. ...mehr

Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten herausgegeben (v. 18.11.2009, Az. IV C 6-S 2177/ 07/10004). ...mehr

Parkplatz am Arbeitsplatz kein steuerpflichtiger Vorteil

Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Parkplatz zur Verfügung, ist dieser steuer- und sozialabgabenfrei. ...mehr

Steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen

Bundesministerium der Finanzen (BMF): Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder (BMF, Schreiben v. 28.10.2009 - IV C 5 - S 2332/09/10004) der jüngsten BFH-Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Leistungen aus einer freiwilligen Unfallversicherung entsprochen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2008 - VI R 9/05). Danach führen die bis zur Leistungsgewährung entrichteten, auf den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers entfallende Beiträge erst zum Zeitpunkt der Auszahlung oder Weiterleitung der Leistung an den Arbeitnehmer zu Arbeitslohn in Form von Barlohn.

Einzel-/Gruppenunfallversicherung: Das gilt in Fällen, in denen der Arbeitgeber ein unmittelbares Bezugsrecht aus dem Versicherungsverhältnis hat und in diesen Fällen unabhängig davon, ob der Unfall im beruflichen oder außerberuflichen Bereich eingetreten ist und ob es sich um eine Einzelunfallversicherung oder eine Gruppenunfallversicherung handelt.

Stand: 15. Dezember 2009

Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.

Ausgabe:

Anschrift

Schlossstraße 60
92681 Erbendorf
Tel. +49 9682 9201-0
Fax +49 9682 9201-32
E-Mail

hCards

Logo von HASTRAST - Rechte Steuern
HASTRAST - Rechte Steuern, work: Schlossstraße 60, 92681 Erbendorf, Deutschland, work: +49 9682 9201-0, fax: +49 9682 9201-32
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20