Bundesministerium der Finanzen (BMF): Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder (BMF, Schreiben v. 28.10.2009 - IV C 5 - S 2332/09/10004) der jüngsten BFH-Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Leistungen aus einer freiwilligen Unfallversicherung entsprochen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2008 - VI R 9/05). Danach führen die bis zur Leistungsgewährung entrichteten, auf den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers entfallende Beiträge erst zum Zeitpunkt der Auszahlung oder Weiterleitung der Leistung an den Arbeitnehmer zu Arbeitslohn in Form von Barlohn.
Einzel-/Gruppenunfallversicherung: Das gilt in Fällen, in denen der Arbeitgeber ein unmittelbares Bezugsrecht aus dem Versicherungsverhältnis hat und in diesen Fällen unabhängig davon, ob der Unfall im beruflichen oder außerberuflichen Bereich eingetreten ist und ob es sich um eine Einzelunfallversicherung oder eine Gruppenunfallversicherung handelt.
Stand: 15. Dezember 2009
Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.