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BMF gibt Fristen für die Steuererklärung 2013 bekannt ...mehr

Steuervorauszahlungen 2014 anpassen

Sind die festgesetzten Steuervorauszahlungen der Höhe nach angemessen? ...mehr

Wenn die Steuerfahndung kommt

Bundesfinanzministerium regelt Rechte und Pflichten bei Vorfeldermittlungen neu ...mehr

Grenzüberschreitende Mobilität

EU-Kommission will steuerliche Diskriminierung bei Umzug beseitigen ...mehr

Sepa-Umstellungsfrist verlängert

EU-Kommission gewährt Fristverlängerung bis 01.08.2014 ...mehr

Besteuerung intransparenter Fonds

Als intransparent gelten jene Fonds, die ihre Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger nicht veröffentlichen. ...mehr

Tipps in Verbindung mit dem neuen Reisekostenrecht 2014

Seit dem 01.01.2014 können vom Arbeitgeber für Auswärtstätigkeiten folgende Verpflegungspauschalen steuerfrei erstattet werden. ...mehr

Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen

Für dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht mehr durchgeführt worden sind, besteht Passivierungspflicht ...mehr

Steuervorauszahlungen 2014 anpassen

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Sind die festgesetzten Steuervorauszahlungen der Höhe nach angemessen?

Steuervorauszahlungen

Die Finanzbehörden können quartalsweise Steuervorauszahlungen auf die Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer verlangen. Bemessungsgrundlage für die Vorauszahlungen ist die Einkommensteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 37 Abs. 1, 3 Einkommensteuergesetz-EStG, § 31 Körperschaftsteuergesetz-KStG, § 19 Gewerbesteuergesetz-GewStG). Die Steuervorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2014 bemessen sich im Regelfall auf den Steuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 bzw. den Wirtschaftsjahren 2011/2012 oder 2012/2013.

Einkünfte-/Gewinnrückgang

Das heißt im Klartext, dass die Einkünfte/Gewinne aus diesen Jahren auch für 2014 zutreffend sein müssen. Wird für 2014 ein Einkünfte-/Gewinnrückgang infolge geplanter Investitionen und/oder einer schlechteren Umsatzentwicklung erwartet, sollte eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragt werden.

Antragstellung

Dem (formlos zu stellenden) Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen sollte eine Prognose über die niedrigere Einkünfte-/Gewinnentwicklung des laufenden Steuerjahres und - soweit noch nicht veranlagt - auch eine solche für das vergangene Steuerjahr beigefügt werden. Außerdem sollte die niedrigere Einkünfte-/Gewinnentwicklung begründet werden können.

Stand: 12. Februar 2014

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