HASTRAST - Rechte Steuern - Springe direkt:

Steuernews

Grundstein für neues Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe ...mehr

Zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlicher Belastung

Zumutbare Eigenbelastung auch für Krankheitskosten nicht verfassungswidrig ...mehr

Schenkungsteuerliche Behandlung von Lebensversicherungen

In den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2011) hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Sichtweise aufgegeben. ...mehr

Gleiche Steuern für alle EU-Kapitalgesellschaften

EU-Richtlinienvorschlag für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ...mehr

Schenkungsteuerliche Behandlung von Lebensversicherungen

Pensionisten unterschreiben Vertrag

Erbschaftsteuer-Richtlinien

In den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2011) hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Sichtweise aufgegeben, wonach eine Steuerpflicht aus Lebensversicherungsleistungen bestand, auch wenn der Empfänger der Leistung als bezugsberechtigter Dritter die Versicherungsprämien gezahlt hat.

In der Zahlung von Versicherungsprämien sah die Finanzverwaltung außerdem eine steuerpflichtige Schenkung gegenüber dem Versicherungsnehmer als gegeben, so dass es zu einer doppelten Erfassung der Prämien mit Schenkung- und Erbschaftsteuer kam.

Neuregelung

In den neuen Richtlinien 2011 lässt es die Finanzverwaltung zu, dass die Versicherungsleistung nach dem Verhältnis der vom Versicherungsnehmer/Erblasser gezahlten Versicherungsbeiträge zu den insgesamt gezahlten Versicherungsbeiträgen aufgeteilt wird. Auf den Teil der Versicherungsleistung, der auf eigengeleistete Beiträge des Bezugsberechtigten entfällt, fällt keine Erbschaftsteuer an.

Termfix-Versicherungen

Bei Termfix-Versicherungen tritt die Fälligkeit der Versicherungsleistung nicht im Todesfall ein, sondern zu einem bestimmten vordefinierten Zeitpunkt in der Zukunft. Die Finanzverwaltung vertritt in den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien die Auffassung, dass die Erbschaftsteuer bereits beim Tod des Erblassers und nicht erst mit dem späteren Fälligkeitsbeginn entsteht.

Stand: 12. Oktober 2012

Weitere Informationen zu diesem Thema erwünscht? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! HASTRAST ist Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Erbendorf und Windischeschenbach. Weiters betreuen wir Mandanten in Tirschenreuth, Neustadt (an der Waldnaab) sowie in ganz Oberpfalz.

Ausgabe:

Anschrift

Schlossstraße 60
92681 Erbendorf
Tel. +49 9682 9201-0
Fax +49 9682 9201-32
E-Mail

hCards

Logo von HASTRAST - Rechte Steuern
HASTRAST - Rechte Steuern, work: Schlossstraße 60, 92681 Erbendorf, Deutschland, work: +49 9682 9201-0, fax: +49 9682 9201-32
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20