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Bilanzoffenlegung 2023

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Standortranking 2025

Stiftung Familienunternehmen veröffentlicht Länderindex 2025 ...mehr

Vorabpauschale für Investmentfonds 2026

Bundesfinanzministerium veröffentlicht Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2025/2026 ...mehr

Einkommensteuererklärung 2024

Für die Einkommensteuererklärung 2024 gelten kürzere Abgabefristen ...mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter schaffen

Investitionsabzugsbetrag ermöglicht schnellere Abschreibung von Wirtschaftsgütern ...mehr

Auslandspauschalen 2025

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung im Ausland ...mehr

Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz

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Vervielfältiger für 2025

Finanzverwaltung veröffentlicht Vervielfältiger für die Bewertung lebenslanger Nutzungen oder Leistungen ...mehr

Bilanzoffenlegung 2023

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Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse regelmäßig im Unternehmensregister zu bilanzieren. Hierzu müssen die Daten dem das Unternehmensregister führenden Bundesanzeiger-Verlag elektronisch übermittelt werden (www.unternehmensregister.de). Die Einreichungsfrist beträgt im Normalfall ein Jahr, d. h. Jahresabschlüsse zum Stichtag 31.12.2023 wären spätestens zum 31.12.2024 dem Betreiber des Bundesanzeigers zuzusenden.

Gnadenfrist bis 1.4.2025

Alljährlich gewährt das Bundesamt für Justiz/BMJ sogenannte „Schonfristen“. Nach einer Presseveröffentlichung des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) vom 16.12.2024 wird die Behörde für die verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 vor dem 1.4.2025 keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch/HGB einleiten. Das BMJ will mit der Schonfrist unter Bezug auf die „anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen“ berücksichtigen.

Stand: 25. Februar 2025

Bild: TheWaterMeloonProjec - stock.adobe.com

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